Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Veranstaltungsverkehr
zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer. Sie gelten für sämtlich
getätigte
oder noch nicht abgeschlossene, wie für alle zukünftigen Geschäfte
zwischen dem
Veranstalter und dem Teilnehmer auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf
diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Anbahnung oder Abschluss zukünftiger
Geschäfte Bezug genommen wird.
I. Vertragsabschluss :
Mit der Veranstaltungsanmeldung
( Anmeldeformular ), in schriftlicher Form per Post, Fax oder e-mail, bieten
sie
christian stangl – sport and event management den Abschluss eines
Veranstaltungsvertrags verbindlich an.
Der Anmelder ( 1 Name auf der Anmeldung ) hat auch für die vertraglichen
Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
Die Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und
den
Reisepreis schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen.
II. Bezahlung :
a.) bei Tagesveranstaltungen überweisen Sie bitte den fälligen Betrag auf unser Konto, oder bezahlen
am
Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in bar.
b.) bei Mehrtagesveranstaltungen überweisen Sie bitte 50% des fälligen Preises nach Erhalt der Rechnung,
sowie den Restbetrag bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
III. Rücktritt/Teilnehmer :
Sie können
jederzeit von Vertrag zurücktreten, bitte erklären Sie Ihren Rücktritt
schriftlich.
Bei Tagesveranstaltungen erhalten Sie den kompletten Betrag zurückerstattet.
Bei Mehrtagesveranstaltungen
entstehen aufgrund unserer Aufwendungen folgende Stornogebühren : bis 30
Tage vor Beginn der Veranstaltung
30% ( mindestens jedoch € 50.- ), bis 14 Tage 50%, bis 7 Tage 80%, danach
100%, maßgeblich ist der
schriftliche Eingang Ihrer Rücktrittserklärung.
IV. Rücktritt/Veranstalter :
Stört
ein Teilnehmer die Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung des
Veranstalters nachhaltig oder ist
der Anforderung der Veranstaltung oder des Kurses aufgrund der Fehleinschätzung
seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, kann christian stangl –
sport and event management fristlos von Vertrag zurücktreten;
die Folgekosten
( Rücktransport, zusätzliche Fahrleistungen, ... ) liegen beim Teilnehmer.
christian stangl – sport and event management behält sich
den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.
Wird die
erforderliche Mindestteilnehmerzahl ( im Anmeldeformular vermerkt ) nicht erreicht,
kann der Vertrag bis
spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von christian stangl –
sport and event management gekündigt werden.
Der Teilnehmer erhält unverzüglich die geleisteten Zahlungen zurück.
Wird die Veranstaltung infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl christian stangl – sport and event management als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Es kann keine Garantie
für einen subjektiv vorgestellten Veranstaltungsverlauf gegeben werden.
V. Leistungen :
Der Umfang
der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Veranstaltungsbestätigung
auf der Grundlage unseres
jeweiligen gültigen Prospekts und den Veranstaltungsunterlagen. Wir behalten
uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigen Gründen
vor. Insbesondere sind dies Programm- oder Tourenanpassungen aufgrund äußerer Umstände oder der Gruppenleistungsfähigkeit.Während der Veranstaltungen dürfen durch christian stangl - sport and event management Photo- und Filmaufnahmen von den Teilnehmern erstellt werden, welche von
christian stangl - sport and event management zur weiteren Nutzung verwendet werden dürfen.
VI. Haftung :
Die Teilnahme
erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Einhaltung der Anweisungen und Vorkehrungen
ist der Teilnehmer
selbst verantwortlich, ebenso für Schäden, die er sich selbst zuzieht,
anderen Teilnehmern oder Dritten zufügt.
Deshalb wird der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, sowie bei Bedarf einer
Auslandszusatzkrankenversicherung
dringend empfohlen.
christian stangl – sport and event management haftet im Rahmen
der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße
Erbringung der vereinbarten Leistung.
christian stangl – sport and event management haftet nicht für
die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
Trotz sorgfältiger
inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte
externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber
verantwortlich.
VII. Beschränkung der Haftung :
Die vertragliche
Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist in soweit beschränkt,
wie aufgrund internationaler
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung
ebenfalls beschränkt ist.
VIII. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung :
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der
Teilnehmer innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem
Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist.
IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen :
Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge.
X. Gerichtsstand :
Der Teilnehmer
kann christian stangl – sport and event management nur an dessen
Sitz ( München ) verklagen.
Für Klagen von dem Veranstalter gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des
Teilnehmers maßgebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der
Sitz von dem Veranstalter maßgebend.
XI. Veranstalter :
christian stangl – sport and event management
Christian
Stangl
Schäftlarnstr. 85
81371 München
tel : +49
(0)89 72484985
fax : +49 (0)89 72484984
e-mail : sports@chris-stangl.de
internet : www.chris-stangl.de